Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
JETZT: Swiss Natural mit neuem Online Shop

Wildschutz und Leinenpflicht in der Schweiz

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Durch die Leinenpflicht soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere jagen, verletzen oder gar töten. Damit sollen einheimische Wildtiere in der Setz- und Brutzeit geschützt werden.

Die Zeiten für die Leinenpflicht setzt jeder Kanton für sich selbst fest
1. April bis zum 31. Juli – Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Luzern, Uri, Thurgau und Zug
15. April bis zum 30. Juni – Neuenburg, Waadt und Schaffhausen
1. April bis 15. Juli – Genf, Freiburg, Waadt
Ganzjährig – Glarus
Keine, nur auf ausgeschilderte Gebiete – Zürich und Wallis

Können wildernde Hunde abgeschossen werden?
Wie mit wildernden Hunden umgegangen wird, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Kantone entscheiden, ob das Schiessen auf wildernde Hunde erlaubt werden soll.
Wildern liegt bereits dann vor, wenn das Verhalten des Hundes darauf ausgerichtet ist, Wild aufzuspüren. Ein Hund darf aber immer nur dann getötet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten - wie z.B. das Einfangen des Tieres - ausgeschöpft sind.

Was kann mir passieren, wenn mein Hund wildert?
Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird - und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat.

Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, müssen die betreffenden Hundehaltenden ausserdem für den durch ihren Hund verursachten Wildschaden aufkommen. Auch können Auflagen erfolgen.

Bei fahrlässiger Handlung, z.B. wird ein Jagdhund in einer wildreichen Gegend nicht an der Leine geführt, kann es unter Umständen zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Tierquälerei kommen.